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AGB VANTAiO Schulung

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Tagungen, Schulungen und Webinare veranstaltet von der VANTAiO GmbH & Co. KG.

1 Geltungsbereich

(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Teilnahme an Veranstaltungen, die von VANTAiO im Rahmen der Weiterbildung und -qualifizierung angeboten werden.

(2) Die Teilnahmebedingungen sind jederzeit online abrufbar und werden auf Anforderung als Papierausdruck übersandt.

(3) Soweit diese Teilnahmebedingungen keine anderweitige Regelung treffen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik.

2 Datenerhebung zur Schulungsanfrage, Schulungsangebot

(1) Der Anfragende nimmt Kenntnis von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Schulungen und erklärt sein Einverständnis mit deren Geltung sowie mit der zweckgebundenen Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der von ihm eingegebenen Daten. Mit Anklicken des Feldes “Anfrage absenden” erklärt der Anfragende unverbindlich, an der ausgewählten Veranstaltung zu den angegebenen Konditionen teilnehmen zu wollen.

(2) VANTAiO weist darauf hin, dass bei einer Anfrage korrekte und vollständige Adressdaten angeben werden müssen. 

(3) Die erhobenen Daten werden von VANTAiO in maschinenlesbarer Form gespeichert und im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses verarbeitet. VANTAiO gewährleistet die vertrauliche Behandlung dieser Daten.

(4) VANTAiO bestätigt dem Anfragenden per E-Mail den Eingang der elektronischen Anmeldung. Nach Bearbeitung erhält der Anfragende per E-Mail ein konkretes Schulungsangebot, sofern die Voraussetzungen zur Durchführung der Schulung und seiner Teilnahme gegeben sind.

(5) Nach Annahme des Schulungsangebotes und Durchführung der Schulung erfolgt der Versand der Rechnung. 

3 Teilnehmerzahl

Die Teilnehmerzahl ist i.d.R. begrenzt. Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Sollte die Teilnahme wegen Über- oder Unterbelegung nicht möglich sein, erhält der Anfragende unverzüglich eine Benachrichtigung.

4 Teilnahmegebühr

(1) Die angegebene Teilnahmegebühr versteht sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Verpflegung der Teilnehmenden über die Tagungs- und Seminarverpflegung hinaus sowie die Bereitstellung evtl. notwendiger Übernachtungsmöglichkeiten übernimmt VANTAiO nicht. 

(2) Zahlungen sind spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug, unter Angabe der Rechnungsnummer, auf das auf der Rechnung angegebene Konto zu überweisen.

(3) Eine Stornierung der Anmeldung ist nur schriftlich möglich. Erfolgt die Stornierung bis 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn, so wird die Teilnahmegebühr zurückerstattet. Erfolgt die Stornierung der Anmeldung bis 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn, so werden 50 Prozent der gesamten Teilnahmegebühr fällig, danach wird die Teilnahmegebühr in voller Höhe erhoben. Bei Nichtteilnahme wird die Teilnahmegebühr in voller Höhe in Rechnung gestellt. Entscheidend ist der Eingang der Stornierungserklärung bei VANTAiO. 

(4) Ersatzteilnehmer können jederzeit kostenfrei benannt werden.

(5) Eine Umbuchung ist nach Absprache grundsätzlich möglich, unter der Voraussetzung, dass die Schulung zu einem anderen Zeitpunkt von VANTAiO angeboten wird. 

5 Termin-/Programmänderungen

(1) Bei zu geringer Teilnehmerzahl und aus anderen dringenden Gründen, kann VANTAiO die Veranstaltung verschieben, absagen oder mit anderen Veranstaltungen zusammenlegen. Dem Teilnehmenden steht in diesem Fall ein Rücktrittsrecht zu. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Aufwendungsersatz (Stornogebühren für gebuchte Anreise oder Hotel), bestehen nicht.

(2) Programmänderungen aus wichtigem Anlass behält sich VANTAiO vor. Insbesondere ist VANTAiO berechtigt, in begründeten Fällen die Veranstaltung von anderen, als den angegebenen Referenten durchführen zu lassen.

6 Überlassene Unterlagen

Durch VANTAiO im Rahmen der Veranstaltung zur Verfügung gestellten oder überlassenen Unterlagen dürfen ohne schriftliche Genehmigung von VANTAiO weder reproduziert, noch unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zur öffentlichen Wiedergabe verwendet werden. Bei Zuwiderhandlungen ist durch den Teilnehmenden gegebenenfalls Schadensersatz zu leisten.

7 Gewährleistung

Für erteilten Rat und die wirtschaftliche Verwertbarkeit erworbener Kenntnisse wird keine Gewähr übernommen.

8 Haftung

(1) Schadensersatzansprüche der Teilnehmer, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Körperschäden oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt sich die Haftung jedoch auf den Ersatz des nach Art der Veranstaltung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschadens, soweit nicht aus einem anderen der vorstehend genannten Rechtsgründe zwingend gehaftet wird.

(2) Im übrigen sind Schadensersatzansprüche – ohne Rücksicht auf ihre Rechtsnatur – auf die Höhe der Teilnahmegebühr begrenzt.

9 Bild- und Filmmaterial

(1) Der Teilnehmende ist einverstanden, dass VANTAiO grundsätzlich berechtigt sind, von Veranstaltungen Foto und Filmmaterial zu fertigen und damit der eventuellen Abbildung seiner / ihrer Person, um dieses als Referenzmaterial zu veröffentlichen.

10 Schlussbestimmungen

(1) Soweit in diesen Teilnahmebedingungen die Schriftform vorgesehen ist, entspricht auch die Versendung einer E-Mail oder eines Telefaxes dieser Schriftform.

(2) Für alle Rechtsbeziehungen, die sich aus der Anmeldung zur Teilnahme an Veranstaltungen, die von VANTAiO im Rahmen der Weiterbildung und -qualifizierung angeboten werden,ergeben, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(3) Vertragssprache ist Deutsch.

(4) Gerichtsstand ist Mainz, sofern der Anmeldende Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(5) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder anfechtbar sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.